Krankenversicherung für Ingenieure
Der Gesundheitsmarkt in Deutschland ist für viele heutzutage schwer zu überschauen. Viele Fragen stellen sich zu vor der Wahl der Krankenversicherung, beispielsweise welche Krankenversicherung für welche Berufsgruppe die richtige ist. Ingenieure haben grundsätzlich die freie Auswahl unter fast 200 gesetzlichen Krankenkassen und fast 50 privaten Krankenversicherungen. Allerdings ist die Wahlfreiheit an bestimmte Bedingungen geknüpft. Jeder Ingenieur sollte daher vor dem Beitritt oder dem Wechsel der Krankenversicherung ausführliche Information über die bestehenden Möglichkeiten sammeln.
In Deutschland gilt seit dem 01. Januar 2009 die allgemeine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Das heißt, niemand darf ohne Gesundheitsvorsorge sein, egal ob Selbständiger, Angestellter, Student oder Beamter. Etwa 70 Millionen Menschen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die zweite Säule der Sozialversicherung bildet in Deutschland die private Krankenversicherung. Diese zählt rund 8,6 Millionen Versicherte.
Die meisten Personen, vor allem Angestellte, fallen unter die gesetzliche Versicherungspflicht. Dann können sie sich für eine der rund 180 Krankenkassen in Deutschland entscheiden. Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei allen Kassen weitgehend identisch, da sie gesetzlich verankert sind. Allerdings gibt es Zusatzleistungen, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein können. Die größten Vorteile bietet das gesetzliche System Familien mit Kindern. Die Familienversicherung erlaubt eine kostenfreie Mitversicherung des Nachwuchses, und sogar der Ehepartner kann unter Umständen kostenfrei versichert werden.
Die private Krankenversicherung zeichnet sich durch einen erweiterten Leistungskatalog aus. Wer jedoch nicht alle Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kann einen entsprechenden Tarif wählen und Beiträge sparen. Privat versichern kann sich nur, wer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit ist. Dazu zählen Selbständige und Beamte, aber auch Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro (ab 2010 49.950 Euro) liegt. Beiträge berechnen sich nicht nach dem Einkommen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern nach Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand des Versicherten. Zudem fallen für alle Familienmitglieder eigene Beiträge an.
Wer als Ingenieur im Auslands arbeitet, unterliegt ebenfalls der Pflicht zur Krankenversicherung. Allerdings gilt die gesetzliche Krankenversicherung nur in Deutschland. Wer für mehrere Jahre ins Ausland geht, muss also eine private Krankenversicherung wählen. Die gesetzliche Krankenversicherung ruht während des Auslandsaufenthaltes und auch während Kurzaufenthalten in der Heimat. Daher ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der Auslandsversicherung auch für Kurzaufenthalte in Deutschland gilt.
Ingenieure, die sich für die Selbständigkeit entscheiden, haben die Wahlfreiheit zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Gerade wenn in der Gründungsphase die Einnahmen noch gering sind, will ein Wechsel gut überlegt sein. Denn eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht mehr ohne weiteres möglich.